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Das 3-Säulen-Konzept ist in der Abstimmung vom 3. Dezember 1972
vom Schweizer Volk gebilligt worden. Den genauen Wortlaut über die
soziale Sicherheit bei Alter, Tod und Invalidität ist in der
Bundesverfassung in Artikel 34quarter nachzulesen.
1. Säule / Staatliche Vorsorge
Der Grundstein zur Entwicklung der Sozialen Sicherheit wird im
Jahre 1890 durch die Aufnahme des Art. 34bis in die Bundesverfassung
gelegt. In der Volksabstimmung vom Dezember 1925 wird Art. 34quarter
BV angenommen. Der Bund erhält den Auftrag, die AHV einzuführen und
auf einen späteren Zeitpunkt die IV zu errichten.
Die AHV wurde am 01.01.1948 eingeführt und dient der
Existenzsicherung. Im Rahmen der 1. Säule werden auch Ergänzungsleistungen
ausgerichtet. Das Gesetz über die Invalidenversicherung
verabschieden die eidg. Räte im März 1959. Die IV wird per
01.01.1960 eingeführt.
2. Säule / Berufliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge, BVG wurde per 01.01.1985 für alle
ArbeitnehmerInnen obligatorisch erklärt. Vor diesem Datum waren
bereits ca.2/3 aller Angestellten im Rahmen der beruflichen Vorsorge
versichert.
Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der 1. Säule die
Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise
ermöglichen. Der 2. Säule ist auch die obligatorische Betriebs- und
Nichtbetriebsunfallversicherung, UVG zuzuordnen.
3. Säule / Individuelle private Selbstvorsorge
Die private, individuelle Vorsorge dient heute als Ergänzung zur
staatlichen- und betrieblichen Vorsorge.
Mit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge (1985)
wurde die 3. Säule in a und b aufgeteilt. Die gebundene Vorsorge,
Säule 3a ist mit Steuerprivilegien ausgestattet. Freie Vorsorge wird
als Säule 3b bezeichnet.
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1948
AHV wird eingeführt
1949
MV Bundesgesetz über die Militärversicherung
1951
ALV Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung (ohne Versicherungsobligatorium auf Bundesebene)
1952
EO Bundesgesetz über die Erwerbsausfallentschädigung
1965
EL Ergänzungsleistungen
1982
ALV Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung obligatorisch
1984
UVG Betriebs- und Nichtbetriebs- unfallversicherung ab 01.01.1984 obligatorisch
1985
BVG wird obligatorisch erklärt
1995
FZG Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge
1995
WEF Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
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