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  FAQ
  Geburtengeld per 01.07.2005 (Stand 2011)
Was bedeutet der gesetzliche Anspruch auf Geburtengeld?

Alle erwerbstätigen Mütter erhalten bei Niederkunft einen be­zahl­ten Mutter­schafts­ur­laub von 14 Wochen (98 Tage). Der Lohn­er­satz be­trägt 80% des Ein­kommens, dieser ist aber auf maxi­mal CHF 196.- pro Tag be­grenzt (an­rechen­ba­rer Maxi­mal­ver­dienst CHF 88'200 pro Jahr). PDF Merkblatt SVA


Grenzüberschreitende berufliche Altersvorsorge
Barauszahlung in die EU (Gesetzesänderung seit 1. Juni 2007 )

Barauszahlungen wegen endgültigen Verlassens der Schweiz sind nicht möglich, wenn eine versicherte Person in einen EU-/EFTA-Staat zieht und dort der obligatorischen Ver­siche­rung für Alter, Invalidität oder Tod untersteht.

Für den Teil der Austrittsleistung, welcher aus der überobligatorischen Vorsorge stammt, ist die Barauszahlung möglich
.

1
Betroffene Personen

Betroffen sind Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende.

Auch Personen, welche nach dem Wegzug in einen EU-/EFTA-Staat eine selbst­stän­dige Er­werbs­tä­tig­keit auf­nehmen, können keine Barauszahlung verlangen, wenn sie dort obli­ga­to­risch versichert sind.

2
Betroffene Geldleistungen

Betroffen ist der Teil der Austrittsleistung, welcher aus der obligatorischen be­ruf­lichen Vor­sorge stammt.

Nicht betroffen ist der Teil der Austrittsleistung, welcher aus der überobligatorischen Vor­sorge stammt sowie In­va­liden- oder Alters­leistungen (auch in Kapitalform) und Vor­be­züge im Rahmen der Wohn­eigen­tums­förderung.

3
Keine Barauszahlung – Folgen

Der obligatorische Teil der Austrittsleistung bleibt in der Schweiz gebunden (Frei­zü­gig­keits­police, -konto oder Auffangeinrichtung) und kann erst fünf Jahre vor Erreichen des or­den­tlichen Pensionsalters (Frauen ab 59, Männer ab 60) als Altersleistung bar bezogen werden.

Ein Transfer von Austrittsleistungen in eine Vorsorgeeinrichtung in einem EU-/EFTA-Staat ist nicht möglich.

4
Spezialfall Fürstentum Liechtenstein

Eine Barauszahlung der Austrittsleistung (aus dem obligatorischen und über­obli­ga­to­rischen Teil der beruflichen Vorsorge) infolge endgültigen Verlassens der Schweiz ist nicht möglich, wenn die versicherte Person ins Fürstentum Liechtenstein zieht.

Die Austrittsleistung ist vielmehr an die liechtensteinische Vorsorgeeinrichtung zu über­weisen, so als wäre diese eine schweizerische. Grundlage dafür ist ein separates Ab­kommen zwischen den beiden Staaten.

5
Prüfungspflicht der Vorsorgeeinrichtung

Die versicherte Person hat den Nachweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen für eine Barauszahlung erfüllt sind. Die schweizerische Vorsorgeeinrichtung prüft, ob der Nachweis erbracht ist.

Der Sicherheitsfonds BVG (www.sfbvg.ch) hat für den Nachweis über die obligatorische Versicherung mit den Sozialversicherungsbehörden von Italien, Österreich, Spanien und Portugal ein zentralisiertes Datenaustauschverfahren etabliert. Das Antragsformular für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht kann bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG bezogen werden (www.verbindungsstelle.ch).

Reist die versicherte Person definitiv in ein Land aus, mit welchem bisher keine Ver­ein­ba­rung über die Zusammenarbeit abgeschlossen wurde, kann sie unter der gleichen Adresse ein allgemeines Antragsformular für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht in einem EU- oder EFTA-Staat beziehen.

6
EFTA-Staaten

Island, Norwegen, Fürstentum Liechtenstein, Schweiz

7
EU-Mitgliedstaaten

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern


Motorfahrzeugversicherung - Änderungen im Versicherungsvetrag (VVG)
Was bedeutet das?

Im Verlaufe dieses Jahres, nach der Teil­re­vi­sion des Bundes­ge­setzes über den Ver­siche­rungs­ver­trag (VVG), fällt die Be­stimmung über die Un­teil­bar­keit der Prämie (Art.24) weg. Bei einem Fahr­zeug­wechsel kann man nun ohne fi­nanz­ielle Nach­teile auch die Ver­sicherungs­gesell­schaft wechseln.


Sicher verreisen
Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen.

Die genaue Planung einer Auslandreise lohnt sich, um un­an­ge­nehme Über­ra­schungen am Ziel der Ferien­träume zu ver­meiden. Med­gate, das un­ab­hän­gige me­di­zi­nische Be­ra­tungs­zentrum, hilft Ihnen dabei. Ein Team von Ärzten und me­di­zi­nischen Fach­per­sonen steht Ihnen vor Reise­an­tritt tele­fonisch für in­di­vi­duelle Ge­sundheits­fragen zur Ver­fügung.


Vermögensmanagement nach der Pensionierung

Ein flexibles Modell
Das Einkommen nach der Pensionierung muss gesichert sein. Dazu bieten wir zu­sammen mit Fi­nanz­insti­tuten ein ganz be­son­deres Modell an: Es beruht auf zwei strikt von­ein­ander ge­trenn­ten Wert­schrif­ten­de­pots. So er­reichen Sie höchste Trans­pa­renz über Ihr Ver­mögen.

Sicherheitskapital
Das Sicherheitskapital wird sehr kon­ser­va­tiv auf Wer­tbe­stand hin an­ge­legt. Es sichert ihnen Lebens­hal­tungs­kosten, das heisst, aus diesem Gut­haben werden die peri­odischen Kapital­bezüge ge­tä­tigt.

Wachstumskapital
Demgegenüber wird das Wachstumskapital Ihren Wünschen und Ihrem Risiko­pro­fil ent­sprechend an­ge­legt. Der Fokus liegt hier auf Wert­ver­meh­rung. Dank dem Wachs­tums­ka­pital braucht sich Ihr Ver­mögen nicht einfach konti­nuier­lich auf.
 
Frequently Asked Questions
Kurz «FAQ», Englisch für häufig gestellte Fragen, sind eine Zu­sam­men­stel­lung von oft ge­stell­ten Fragen und den dazu­ge­höri­gen Ant­worten zu ak­tuel­len Themen. Bei uns aus der Ver­sicherungs- und An­lage­be­ratung.
       
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