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Geburtengeld per 01.07.2005 (Stand 2011)
Was bedeutet der gesetzliche Anspruch auf
Geburtengeld?
Alle erwerbstätigen Mütter erhalten bei Niederkunft einen bezahlten
Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen (98 Tage). Der Lohnersatz beträgt
80% des Einkommens, dieser ist aber auf maximal CHF 196.- pro Tag
begrenzt (anrechenbarer Maximalverdienst CHF
88'200 pro Jahr).
PDF Merkblatt SVA
Grenzüberschreitende berufliche Altersvorsorge
Barauszahlung in die EU (Gesetzesänderung seit 1. Juni 2007 )
Barauszahlungen wegen endgültigen Verlassens der
Schweiz sind nicht möglich, wenn eine versicherte Person in einen
EU-/EFTA-Staat zieht und dort der obligatorischen Versicherung für
Alter, Invalidität oder Tod untersteht.
Für den Teil der Austrittsleistung, welcher aus der
überobligatorischen Vorsorge stammt, ist die Barauszahlung möglich.
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Betroffene Personen
Betroffen sind Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende.
Auch Personen, welche nach dem Wegzug in einen EU-/EFTA-Staat eine
selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können keine
Barauszahlung verlangen, wenn sie dort obligatorisch versichert
sind.
2
Betroffene Geldleistungen
Betroffen ist der Teil der Austrittsleistung, welcher aus der
obligatorischen beruflichen Vorsorge stammt.
Nicht betroffen ist der Teil der Austrittsleistung, welcher aus der
überobligatorischen Vorsorge stammt sowie Invaliden- oder
Altersleistungen (auch in Kapitalform) und Vorbezüge im Rahmen der
Wohneigentumsförderung.
3
Keine Barauszahlung – Folgen
Der obligatorische Teil der Austrittsleistung bleibt in der Schweiz
gebunden (Freizügigkeitspolice, -konto oder Auffangeinrichtung) und
kann erst fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters
(Frauen ab 59, Männer ab 60) als Altersleistung bar bezogen werden.
Ein Transfer von Austrittsleistungen in eine Vorsorgeeinrichtung in
einem EU-/EFTA-Staat ist nicht möglich.
4
Spezialfall Fürstentum Liechtenstein
Eine Barauszahlung der Austrittsleistung (aus dem obligatorischen
und überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge) infolge
endgültigen Verlassens der Schweiz ist nicht möglich, wenn die
versicherte Person ins Fürstentum Liechtenstein zieht.
Die Austrittsleistung ist vielmehr an die liechtensteinische
Vorsorgeeinrichtung zu überweisen, so als wäre diese eine
schweizerische. Grundlage dafür ist ein separates Abkommen zwischen
den beiden Staaten.
5
Prüfungspflicht der Vorsorgeeinrichtung
Die versicherte Person hat den Nachweis zu erbringen, dass die
Voraussetzungen für eine Barauszahlung erfüllt sind. Die
schweizerische Vorsorgeeinrichtung prüft, ob der Nachweis erbracht
ist.
Der Sicherheitsfonds BVG (www.sfbvg.ch) hat für den Nachweis über
die obligatorische Versicherung mit den Sozialversicherungsbehörden
von Italien, Österreich, Spanien und Portugal ein zentralisiertes
Datenaustauschverfahren etabliert. Das Antragsformular für die
Abklärung der Sozialversicherungspflicht kann bei der
Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG bezogen werden (www.verbindungsstelle.ch).
Reist die versicherte Person definitiv in ein Land aus, mit welchem
bisher keine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abgeschlossen
wurde, kann sie unter der gleichen Adresse ein allgemeines
Antragsformular für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht in
einem EU- oder EFTA-Staat beziehen.
6
EFTA-Staaten
Island, Norwegen, Fürstentum Liechtenstein, Schweiz
7
EU-Mitgliedstaaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Motorfahrzeugversicherung - Änderungen im
Versicherungsvetrag (VVG)
Was bedeutet das?
Im Verlaufe dieses Jahres, nach der Teilrevision des Bundesgesetzes
über den Versicherungsvertrag (VVG), fällt die Bestimmung über die
Unteilbarkeit der Prämie (Art.24) weg. Bei einem Fahrzeugwechsel kann
man nun ohne finanzielle Nachteile auch die
Versicherungsgesellschaft wechseln.
Sicher verreisen
Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen.
Die genaue Planung einer Auslandreise lohnt sich, um unangenehme
Überraschungen am Ziel der Ferienträume zu vermeiden. Medgate, das
unabhängige medizinische Beratungszentrum, hilft Ihnen dabei. Ein
Team von Ärzten und medizinischen Fachpersonen steht Ihnen vor
Reiseantritt telefonisch für individuelle Gesundheitsfragen zur
Verfügung.
Vermögensmanagement nach der Pensionierung
Ein flexibles Modell
Das Einkommen nach der Pensionierung muss gesichert sein. Dazu
bieten wir zusammen mit Finanzinstituten ein ganz besonderes Modell
an: Es beruht auf zwei strikt voneinander getrennten
Wertschriftendepots. So erreichen Sie höchste Transparenz über Ihr
Vermögen.
Sicherheitskapital
Das Sicherheitskapital wird sehr konservativ auf Wertbestand hin
angelegt. Es sichert ihnen Lebenshaltungskosten, das heisst, aus
diesem Guthaben werden die periodischen Kapitalbezüge getätigt.
Wachstumskapital
Demgegenüber wird das Wachstumskapital Ihren Wünschen und Ihrem
Risikoprofil entsprechend angelegt. Der Fokus liegt hier auf
Wertvermehrung. Dank dem Wachstumskapital braucht sich Ihr Vermögen
nicht einfach kontinuierlich auf.
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Frequently Asked Questions
Kurz «FAQ», Englisch für häufig gestellte Fragen, sind
eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den
dazugehörigen Antworten zu aktuellen Themen. Bei uns aus der
Versicherungs- und Anlageberatung. |